Erbschaft & Erbengemeinschaft

Nachlasswert einer Immobilie für den Erbschein

Matthias Scheffler·07.09.2026·13 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

  • Für den Erbschein zählt der Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls — steht eine Immobilie im Nachlass, ist damit deren Verkehrswert gemeint (§ 40, § 46 GNotKG).
  • Das Nachlassgericht ermittelt diesen Wert nicht selbst: Eine Beweisaufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts findet ausdrücklich nicht statt (§ 46 Abs. 4 GNotKG).
  • Die Gebühr für den Erbschein ist eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B, gestaffelt nach dem Geschäftswert. Der Wert bestimmt also die Kosten.
  • Schulden des Erblassers werden abgezogen. Wer sie vergisst, zahlt auf einen zu hohen Wert.
  • Zuständig für den südlichen Landkreis Teltow-Fläming ist das Amtsgericht Luckenwalde. Für Ludwigsfelde und Zossen ist es das Amtsgericht Zossen — eine Verwechslung, die ich immer wieder erlebe.

Wer nach einem Todesfall einen Erbschein beantragt, stößt früher oder später auf eine Frage, mit der niemand gerechnet hat: Was ist der Nachlass wert? Steht eine Immobilie darin, wird aus dieser Frage schnell die eigentliche Hürde. Der Nachlasswert einer Immobilie entscheidet beim Erbschein nämlich nicht nur über eine Formalie, sondern direkt über die Höhe der Gerichtsgebühr. Und anders als viele vermuten: Das Gericht rechnet das nicht für Sie aus.

Ich bin Sachverständiger für Immobilienbewertung in Luckenwalde, kein Anwalt. Die erbrechtlichen Fragen gehören zum Notar oder zur Fachanwältin für Erbrecht. Was ich beisteuern kann, ist die Wertseite — und die ist bei einem Erbschein häufiger der Knackpunkt als das Erbrecht selbst.

Warum das Nachlassgericht nach dem Immobilienwert fragt

Die Antwort steht nicht im Erbrecht, sondern im Kostenrecht. § 40 Absatz 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes legt für das Erbscheinverfahren fest, der Geschäftswert sei "der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls". Genau dieser Geschäftswert bestimmt anschließend, was das Verfahren kostet.

Zwei Sätze daneben stehen zwei Regeln, die im Alltag viel Geld ausmachen:

"Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen." (§ 40 Abs. 1 Satz 2 GNotKG) Das noch laufende Darlehen auf dem Haus mindert also den Geschäftswert. Wer im Antrag nur den Immobilienwert nennt und die Grundschuld für sich behält, zahlt eine Gebühr auf einen Wert, den er nie geerbt hat.

Und bei mehreren Erben: "Beziehen sich die in Absatz 1 genannten Verfahren nur auf das Erbrecht eines Miterben, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem Anteil dieses Miterben." (§ 40 Abs. 2 GNotKG) Ein Teilerbschein über ein Viertel des Nachlasses wird also nach diesem Viertel bemessen, nicht nach dem ganzen Haus.

Was aus dem Geschäftswert wird, ist dann Rechenwerk: Für das Erbscheinverfahren fällt nach Nummer 12210 des Kostenverzeichnisses eine 1,0-Gebühr an, und deren Höhe ergibt sich aus Tabelle B, gestaffelt nach dem Geschäftswert (§ 34 Abs. 1 und 3 GNotKG; der Mindestbetrag einer Gebühr liegt bei 15 Euro). Ich nenne hier bewusst keine Beispielsumme — die konkrete Zahl hängt an Ihrem Fall, und die eidesstattliche Versicherung löst eine weitere Gebühr aus. Die verbindliche Kostenauskunft gibt Ihnen das Nachlassgericht oder der Notar, nicht ich.

Wie wird der Nachlasswert einer Immobilie für den Erbschein berechnet?

Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie am Todestag, nicht der heutige Marktwert und nicht der Kaufpreis von damals. Vom Gesamtwert des Nachlasses werden die Schulden des Erblassers abgezogen, etwa ein laufendes Darlehen. Beantragt ein Miterbe nur einen Teilerbschein, zählt allein sein Erbteil. Das Ergebnis ist der Geschäftswert, nach dem sich die Gerichtsgebühr richtet.

Der Begriff Verkehrswert ist dabei kein Schlagwort, sondern definiert. § 46 Absatz 1 GNotKG beschreibt ihn als den Preis, "der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre". Wer § 194 BauGB kennt, erkennt den Satz wieder — es ist im Kern dieselbe Definition, mit der ich in jedem Gutachten arbeite.

Zwischenfazit: Der Erbschein kostet nach dem Wert, den Sie angeben. Immobilie am Todestag, minus Schulden des Erblassers, bei Miterben anteilig. Wer hier zu hoch greift, bezahlt zu viel; wer zu niedrig greift, bekommt ein Problem.

Was das Gericht nicht tut — und was das für Sie bedeutet

Hier wird es interessant, und dieser Punkt wird meiner Erfahrung nach fast immer übersehen.

Das Nachlassgericht bewertet Ihre Immobilie nicht. § 46 Absatz 4 GNotKG ist an dieser Stelle unmissverständlich: "Eine Beweisaufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts findet nicht statt." Kein Gutachterauftrag von Amts wegen, keine Besichtigung, kein Sachverständiger im Auftrag des Gerichts.

Stattdessen greift eine Ersatzordnung. Steht der Verkehrswert nicht fest, ist er nach § 46 Absatz 2 GNotKG zu bestimmen nach dem Inhalt des Geschäfts, nach den Angaben der Beteiligten, anhand sonstiger amtlich bekannter Tatsachen oder Vergleichswerte aufgrund einer amtlichen Auskunft oder anhand offenkundiger Tatsachen. Ergänzend dürfen bei einem Grundstück im Grundbuch eingetragene Belastungen, aus den Grundakten ersichtliche Tatsachen sowie für Zwecke der Steuererhebung festgesetzte Werte herangezogen werden (§ 46 Abs. 3 GNotKG).

Lesen Sie die Reihenfolge noch einmal: "nach den Angaben der Beteiligten" steht an zweiter Stelle. Der Antragsteller liefert die Wertgrundlage. Fehlt sie, behilft sich das Gericht mit Hilfswerten — und das kann in beide Richtungen danebengehen.

Eine Klarstellung, weil im Netz das Gegenteil kursiert: Der Antragskatalog des § 352 Absatz 1 FamFG verlangt eine Wertangabe nicht. Aufgezählt sind dort Todeszeitpunkt, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit des Erblassers, das Verhältnis, auf dem das Erbrecht beruht, ausschließende oder mindernde Personen, Verfügungen von Todes wegen, ein etwaiger Rechtsstreit, die Annahme der Erbschaft und die Größe des Erbteils. Kein Wort vom Wert. Dass Sie trotzdem nach ihm gefragt werden, folgt aus dem Kostenrecht — aus § 40 GNotKG, nicht aus dem Antragsrecht.

Für Sie heißt das schlicht: Die Qualität Ihrer Wertangabe ist Ihre Sache. Und je nachdem, was sonst noch am Nachlass hängt, ist sie mehr als eine Zahl fürs Gericht — dazu gleich mehr bei der Frage nach der richtigen Gutachtenstufe.

In vier Schritten zu einem belastbaren Nachlasswert

  1. Stichtag festhalten. Todestag notieren. Alles, was danach am Haus passiert ist — Renovierung, Leerstand, Wasserschaden —, gehört nicht in diesen Wert.
  2. Unterlagen zusammentragen. Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Baujahr, bekannte Modernisierungen. Was fehlt, ist fast immer beschaffbar; ich habe an anderer Stelle aufgeschrieben, welche Unterlagen das Gutachten braucht.
  3. Schulden erfassen. Restvaluta der Darlehen zum Todestag, offene Rechnungen, Bestattungskosten sind erbrechtlich gesondert zu beurteilen. Diese Zuordnung klären Sie mit Notar oder Anwalt.
  4. Wert ermitteln lassen — in der passenden Tiefe. Für die reine Gebührenbemessung genügt oft eine nachvollziehbare Größenordnung. Sobald ein Miterbe, das Finanzamt oder ein Gericht mitliest, wird daraus eine andere Aufgabe.

Zwischenfazit: Vier Schritte, und der dritte ist der, an dem am meisten Geld hängt. Der vierte entscheidet darüber, ob Sie eine Zahl haben oder einen Nachweis.

Erbschein beantragen in Luckenwalde: das Nachlassgericht und sein Bezirk

Zuständig ist das Nachlassgericht — in Brandenburg eine Abteilung des Amtsgerichts. Für Luckenwalde ist das das Amtsgericht Luckenwalde, Lindenallee 16, 14943 Luckenwalde; die Gerichtsverwaltung führt Nachlass- und Registersachen ausdrücklich in ihrem Aufgabenkatalog (Stand 09/2026). Innerhalb der Nachlassabteilung wird nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Erblassers verteilt.

Und jetzt der Punkt, an dem regelmäßig Post an das falsche Gericht geht. Der Bezirk des Amtsgerichts Luckenwalde umfasst nach § 2 des Brandenburgischen Gerichtsorganisationsgesetzes: Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Jüterbog, Luckenwalde, Niederer Fläming, Niedergörsdorf, Nuthe-Urstromtal und Trebbin.

Nicht dazu gehören Ludwigsfelde, Zossen, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf, Am Mellensee und Baruth/Mark — für diese Orte ist das Amtsgericht Zossen das Nachlassgericht. Der Landkreis Teltow-Fläming ist also gerichtlich zweigeteilt, ungefähr entlang derselben Linie, die auch den Immobilienmarkt teilt.

Diese zweite Teilung ist für den Nachlasswert die wichtigere. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Teltow-Fläming weist für das Berliner Umland ein deutlich anderes Wertniveau aus als für den weiteren Metropolenraum, in dem Luckenwalde und Jüterbog liegen. Selbst innerhalb Luckenwaldes bewegen sich die Zonen unterschiedlich: In der Poststraße sank der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2026 von 140 auf 120 Euro je Quadratmeter, am Petrikirchplatz von 170 auf 150 Euro (amtlicher Bodenrichtwert-Auszug zum 01.01.2026). Zwei Straßen, zwei Werte, eine Bewegung nach unten — und das in einem Jahr.

Ein Durchschnittspreis aus einem Onlineportal bildet so etwas nicht ab. Für einen Stichtag, der zwei Jahre zurückliegt, erst recht nicht. Genau deshalb arbeite ich mit den Daten des Gutachterausschusses und nicht mit Portalzahlen — und deshalb sage ich auch nie einen Wert zu, bevor ich das Objekt gesehen habe.

Kurzgutachten oder Vollgutachten — was braucht Ihr Fall?

Die Entscheidung hängt an einer einzigen Frage: Brauchen Sie eine Orientierung oder einen förmlichen Nachweis?

Ihre LagePassende StufeWarum
Alleinerbe, unstrittig, Wert nur für die GebührenbemessungMarktwertermittlung (Kurzgutachten)Nachvollziehbare Größenordnung, kompakt dokumentiert
Mehrere Miterben, Auszahlung im RaumVollgutachten nach § 194 BauGBDer Wert muss auch dem standhalten, der ihn nicht mag
Wert soll gegenüber dem Finanzamt vorgelegt werdenVollgutachten nach § 194 BauGBAusführliche Herleitung mit zweitem stützendem Verfahren
Streit absehbar oder gerichtliches Verfahren läuftVollgutachten nach § 194 BauGBFür streitige Anlässe geeignet
Sie überlegen, das geerbte Objekt selbst zu übernehmenerst Kurzgutachten, dann entscheidenErst Klarheit, dann die Frage nach der Form

Die Marktwertermittlung liegt bei 899 Euro für Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, 999 Euro für ein Zweifamilienhaus und 1.199 Euro bis zu vier Wohneinheiten, jeweils zuzüglich Auslagen; sie umfasst 10 bis 15 Seiten und liegt üblicherweise 5 bis 7 Werktage nach Ortstermin und vollständigen Unterlagen vor. Das Vollgutachten nach § 194 BauGB beginnt bei 1.890 Euro für Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus und bei 1.990 Euro für ein Zweifamilienhaus (Stand 2026-07-20). Bei Mehrfamilienhäusern rechne ich auf Anfrage.

Ob eine Behörde oder ein Gericht meinem Ergebnis folgt, entscheidet sie oder es selbst — das verspreche ich nirgends. Was ich zusage, ist eine methodisch saubere Herleitung nach ImmoWertV, mit einem zweiten stützenden Verfahren beim Vollgutachten, und die Bereitschaft, jede Zahl darin zu erklären.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind, lohnt sich außerdem ein Blick darauf, wie Sie ein Haus in der Erbengemeinschaft bewerten lassen und was ein geerbtes Haus bewerten lassen im Einzelnen bedeutet. Die reinen Kosten habe ich unter was ein Verkehrswertgutachten kostet aufgeschlüsselt.

Zwischenfazit: Für die Gerichtsgebühr allein reicht meist eine belastbare Größenordnung. Sobald ein Dritter mitliest — Miterbe, Finanzamt, Gericht — brauchen Sie die ausführliche Form.

Häufige Fragen

Muss ich für den Erbschein ein Gutachten vorlegen? Zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Das Nachlassgericht führt zur Feststellung des Verkehrswerts keine Beweisaufnahme durch (§ 46 Abs. 4 GNotKG) und stützt sich auf die Angaben der Beteiligten und Hilfswerte. Sobald der Wert aber Folgen über die Gebühr hinaus hat, ist eine dokumentierte Wertermittlung die sicherere Grundlage.

Welcher Stichtag gilt für den Nachlasswert? Der Zeitpunkt des Erbfalls, also der Todestag. § 40 Abs. 1 GNotKG spricht ausdrücklich vom "Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls". Spätere Wertänderungen bleiben außen vor — auch eine Renovierung nach dem Erbfall.

Werden Schulden auf der Immobilie abgezogen? Ja. "Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen" (§ 40 Abs. 1 Satz 2 GNotKG). Ein zum Todestag noch valutierendes Darlehen mindert den Geschäftswert entsprechend. Welche Posten im Einzelnen darunter fallen, klären Sie mit Notar oder Fachanwalt.

Wo beantrage ich den Erbschein, wenn der Erblasser in Luckenwalde gewohnt hat? Beim Amtsgericht Luckenwalde als Nachlassgericht, Lindenallee 16. Zum Bezirk gehören unter anderem Jüterbog, Trebbin, Nuthe-Urstromtal und Niedergörsdorf. Für Ludwigsfelde, Zossen oder Blankenfelde-Mahlow ist dagegen das Amtsgericht Zossen zuständig (§ 2 BbgGerOrgG, Stand 09/2026).

Was kostet ein Erbschein bei einer Immobilie im Nachlass? Für das Erbscheinverfahren fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 12210 des Kostenverzeichnisses an, deren Höhe sich aus Tabelle B nach dem Geschäftswert ergibt (§ 34 GNotKG). Die eidesstattliche Versicherung löst eine weitere Gebühr aus. Den konkreten Betrag nennt Ihnen das Nachlassgericht oder der Notar.

Kann ich den Wert einfach schätzen lassen, ohne Besichtigung? Von mir nicht. Ohne Ortstermin sehe ich weder Zustand noch Ausstattung noch die Dinge, die den Wert tatsächlich bewegen — und im Landkreis Teltow-Fläming liegen selbst benachbarte Lagen weit auseinander. Eine Zahl nach Aktenlage wäre geraten, nicht ermittelt.


Über den Autor

Matthias Scheffler ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (Qualifikationsbereich D1, Zertifikat gültig bis 04/2028, Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024) und geprüfter Immobilienbewerter der Sprengnetter Akademie. Seit rund 20 Jahren beschäftigt er sich beruflich mit Immobilien in Luckenwalde und der umliegenden Region — aus der Praxis in Verkauf und Vermietung heraus mit der Frage, was eine Immobilie tatsächlich wert ist. Scheffler Immobilienbewertung ist ein inhabergeführtes Einzelbüro: von der ersten Anfrage über die Vor-Ort-Besichtigung bis zum fertigen Gutachten liegt jeder Schritt in einer Hand.

Stand: 07.09.2026. Dieser Beitrag erklärt die Wertseite des Erbscheinverfahrens. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; erbrechtliche Fragen gehören zum Nachlassgericht, zum Notar oder zur Fachanwältin für Erbrecht.


Welche Bewertung passt zu Ihrem Anlass? Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie — ich melde mich zügig zurück und ordne mit Ihnen ein, ob eine Hauskaufberatung, ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten das Richtige ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Unverbindlich. Am schnellsten per WhatsApp: 0178 8604127 · Festnetz 03371 622101 · bewertung@gutachtenscheffler.de oder über das Kontaktformular auf gutachtenscheffler.de.

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Über den Autor

Matthias Scheffler

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und geprüfter Immobilienbewerter der Sprengnetter Akademie. Seit zwanzig Jahren in der Region Luckenwalde und Teltow-Fläming mit Immobilien befasst, seit 2024 als Gutachter im eigenen Büro.

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