Gutachterausschuss

Ein unabhängiges Gremium, das alle notariellen Kaufverträge einer Region auswertet und daraus Marktdaten veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein von den Ländern eingerichtetes, weisungsunabhängiges Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Seine Aufgabe ist es, den Grundstücksmarkt einer Region transparent zu machen: Jeder notariell beurkundete Kaufvertrag geht in Abschrift an den zuständigen Ausschuss und wird dort ausgewertet.

Damit ist der Gutachterausschuss keine Behörde, die Werte festsetzt, sondern die Stelle, die das tatsächliche Marktgeschehen dokumentiert. Aus dieser Sammlung stammen die Daten, auf die sich Sachverständige, Banken, Gerichte und Finanzämter stützen.

Rechtliche Grundlage

Die Einrichtung und die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in den §§ 192 bis 199 BauGB geregelt. § 193 BauGB beschreibt die Aufgaben im Einzelnen, darunter die Erstattung von Gutachten über Verkehrswerte und die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.

Welche Daten veröffentlicht werden

Aus der Kaufpreissammlung werden Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren sowie Umrechnungskoeffizienten abgeleitet. Zusätzlich erscheinen regelmäßig Grundstücksmarktberichte, die Umsätze und Preisentwicklungen darstellen.

Zuständigkeit in Teltow-Fläming

Für Grundstücke im Landkreis Teltow-Fläming ist der örtlich zuständige Gutachterausschuss die maßgebliche Datenquelle. Bodenrichtwerte für Brandenburg sind über das Portal BORIS-Brandenburg einsehbar.

Wann Sie damit zu tun bekommen

Eine eigene Anfrage lohnt sich, wenn Sie einen Bodenrichtwert oder Auszüge aus der Kaufpreissammlung benötigen. Für ein Gutachten werden diese Daten ohnehin eingeholt und im Text nachvollziehbar ausgewiesen.

Wert statt Begriff?

Für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung oder Verkauf ermittle ich den Verkehrswert nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert.

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