Hauskaufberatung & Kaufentscheidung

Nebenkosten beim Hauskauf in Brandenburg richtig kalkulieren

Matthias Scheffler·07.09.2026·19 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

  • Die Nebenkosten beim Hauskauf in Brandenburg bestehen aus drei festen Blöcken: Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchgebühren. Dazu kommen Maklerkosten, wenn ein Makler beteiligt ist.
  • Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg 6,5 Prozent und gilt in dieser Höhe für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Juli 2015 (§ 1 des brandenburgischen Grunderwerbsteuersatzgesetzes).
  • Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt. Nach § 125 GNotKG sind Vereinbarungen über ihre Höhe unwirksam. Sie können also nicht verhandeln, und Sie müssen auch nicht vergleichen.
  • Bei einem Geschäftswert von 300.000 Euro sind das 1.270,00 Euro für die Beurkundung und 635,00 Euro für die Eigentumsumschreibung (Anlage 2 GNotKG, Tabelle B). Weitere Gebührentatbestände kommen hinzu.
  • Diese Posten sind bis auf den Euro planbar. Der Kaufpreis selbst ist es nicht.
  • Genau dort liegt das eigentliche Risiko: Fünf Prozent zu viel auf den Kaufpreis wiegen schwerer als sämtliche Nebenkosten zusammen.

Wenn Sie in Brandenburg ein Haus kaufen wollen, rechnen die meisten zuerst den Kaufpreis gegen das Eigenkapital. Die Nebenkosten beim Hauskauf kommen dann als unangenehme Überraschung obendrauf, oft erst beim Finanzierungsgespräch. Dabei sind sie der einzige Teil der Rechnung, den Sie vorher exakt kennen können. In diesem Artikel gehe ich die Posten einzeln durch, jeweils mit der Rechtsgrundlage dahinter, und zeige am Ende, wo der Punkt liegt, an dem es teuer wird.

Ich bin Sachverständiger für Immobilienbewertung in Luckenwalde. Ich verkaufe keine Immobilien und vermittle keine. Was ich mache: Ich sage Ihnen, was ein Objekt wert ist.


Wie hoch sind die Nebenkosten beim Hauskauf in Brandenburg?

Die Kaufnebenkosten in Brandenburg setzen sich aus der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent, den Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und den Grundbuchgebühren für die Eigentumsumschreibung zusammen. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Kaufpreis als Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Maklerkosten fallen zusätzlich an, wenn ein Makler eingeschaltet ist.

Die Übersicht:

PostenWer legt die Höhe festRechtsgrundlageVerhandelbar
GrunderwerbsteuerLand Brandenburg, 6,5 %§ 1 BbgGrEStSatzGnein
Beurkundung des KaufvertragsGesetz, 2,0-Gebühr nach GeschäftswertKV Nr. 21100 GNotKG, Anlage 2 Tabelle Bnein (§ 125 GNotKG)
Eintragung ins GrundbuchGesetz, 1,0-Gebühr nach GeschäftswertKV Nr. 14110 GNotKG, Anlage 2 Tabelle Bnein (§ 125 GNotKG)
Maklerkostenfrei vereinbart§§ 656a–656d BGBja, mit Grenzen
GrundschuldbestellungGesetz, Wert = Nennbetrag der Schuld§ 53 Abs. 1 GNotKGnein
Gutachten oder HauskaufberatungHonorar, freiwilligUmfang wählbar

Vier dieser sechs Positionen stehen fest, bevor Sie den ersten Termin machen. Fangen wir mit der größten an.


Grunderwerbsteuer: 6,5 Prozent seit dem 1. Juli 2015

Das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes nennt in § 11 Abs. 1 einen Satz von 3,5 Prozent. Diese Zahl steht allerdings nur noch auf dem Papier, denn die Länder dürfen einen eigenen Satz bestimmen, und fast alle haben das getan. Brandenburg hat es zweimal getan.

Das brandenburgische Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer sagt in § 1 wörtlich:

"Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent."

§ 2 desselben Gesetzes stellt klar, dass dieser Satz auf Rechtsvorgänge anzuwenden ist, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Davor galten 5,0 Prozent, und zwar ab dem 1. Januar 2011 (Finanzverwaltung des Landes Brandenburg, Stand 17.01.2023).

Was 6,5 Prozent bedeuten, sieht man am schnellsten an einer Zahl. Nehmen wir einen angenommenen Kaufpreis von 300.000 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Marktwert für irgendeine konkrete Region.

300.000 € × 6,5 % = 19.500 €

Viele Banken finanzieren die Kaufnebenkosten nicht mit. Planen Sie diese 19.500 Euro deshalb als Eigenkapital ein. Für viele Käuferinnen und Käufer ist das der Moment, in dem die Finanzierung kippt, und er kommt spät.

Nebenbei: § 11 Abs. 2 GrEStG bestimmt, dass die Steuer auf volle Euro nach unten abgerundet wird. Ein kleiner Trost.

Wie die Bemessungsgrundlage im Einzelfall zustande kommt, etwa wenn mitverkauftes Inventar im Vertrag steht oder ein Erbbaurecht im Spiel ist, gehört ins Gespräch mit Ihrem Notariat oder Ihrer Steuerberatung. Das ist Steuerrecht, und dazu sage ich nichts.

Zwischenfazit: Die Grunderwerbsteuer ist der mit Abstand größte Nebenkostenposten in Brandenburg, sie ist nicht verhandelbar, und sie ist Eigenkapital. Rechnen Sie sie ein, bevor Sie ein Gebot abgeben, nicht danach. Bei den beiden nächsten Posten ist die Lage anders: Dort steht die Höhe im Gesetz, bis auf den Cent.


Notar und Grundbuch: gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbar

Hier räume ich ein Missverständnis aus, das mir oft begegnet: Notargebühren kann man nicht vergleichen. Es lohnt sich nicht, drei Notariate anzurufen und nach dem Preis zu fragen. § 125 GNotKG lässt daran keinen Zweifel:

"Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt."

Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert. Beim Kauf ist das nach § 47 GNotKG der Kaufpreis; liegt der Verkehrswert der Sache höher als der vereinbarte Preis, ist der Verkehrswert maßgebend. Auf diesen Geschäftswert wendet das Kostenverzeichnis einen Gebührensatz an. Der Eurobetrag dahinter steht in einer Tabelle im Gesetz selbst, und die kann jeder nachschlagen.

Bleiben wir beim Geschäftswert von 300.000 Euro. Die Gebührentabelle in Anlage 2 zum GNotKG arbeitet in Stufen, eine Stufe "bis 300 000" gibt es nicht. Maßgeblich ist die Stufe bis 320 000 Euro, und die volle Gebühr, also die 1,0-Gebühr, beträgt dort nach Tabelle B 635,00 Euro. Nach dieser Tabelle B richten sich sowohl die Notargebühren als auch die Gebühren des Grundbuchamts.

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 2,0-Gebühr, mindestens 120,00 Euro (KV Nr. 21100 GNotKG), also 2 × 635,00 = 1.270,00 Euro
  • Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch: 1,0-Gebühr (KV Nr. 14110 GNotKG), also 635,00 Euro

Das sind zwei Gebührentatbestände, nicht die Gesamtrechnung. Hinzu kommen unter anderem Vollzugs- und Betreuungsgebühren, die Auflassungsvormerkung und, falls Sie finanzieren, die Bestellung und Eintragung einer Grundschuld. Bei der Grundschuld ist der Geschäftswert nicht der Kaufpreis, sondern der Nennbetrag der Schuld (§ 53 Abs. 1 GNotKG). Neben den Gebühren fallen außerdem Auslagen an; Gebühren und Auslagen zusammen bilden die Kosten im Sinne des Gesetzes (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Erhoben werden sie nach dem Kostenverzeichnis in Anlage 1 (§ 3 Abs. 2 GNotKG), dessen Teil 3 die Auslagen regelt, darunter die Umsatzsteuer. Den genauen Betrag weist die Notarkostenrechnung aus.

Sie finden im Netz viele Artikel, die aus alldem eine Faustformel machen, meist "etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises". Diese Zahl steht in keinem Gesetz. Ich schreibe sie hier deshalb nicht hin, obwohl sie bequemer wäre. Die Tabelle ist öffentlich, und das Notariat nennt Ihnen den Betrag vorab verbindlich, weil das Gesetz ihn festlegt.

Über Zinsen und Bankkonditionen spreche ich nicht, das ist nicht mein Fach. Bleibt der einzige Posten, bei dem überhaupt verhandelt wird.


Maklerkosten: was Käufer seit der Neuregelung höchstens tragen

Ist ein Makler beteiligt, kommt ein vierter Posten hinzu. Die Höhe ist frei vereinbar, und es gibt keinen gesetzlichen Prozentsatz. Was das Gesetz seit einigen Jahren regelt, ist die Verteilung.

Die §§ 656a bis 656d BGB gelten für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, und die entscheidenden Vorschriften greifen nur, wenn der Käufer Verbraucher ist. § 656b BGB sagt das ausdrücklich. Beide Einschränkungen sind wichtig, weil sie in verkürzten Darstellungen gern wegfallen.

Der Kern:

  • § 656a BGB verlangt für den Maklervertrag die Textform. Eine rein mündliche Absprache am Küchentisch erfüllt diese Form nicht. Was das für einen konkreten Vertrag bedeutet, prüft Ihr Notariat oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt.
  • Wird der Makler für beide Seiten tätig, dürfen sich beide Seiten nur in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Lässt er sich von einer Seite nichts versprechen, kann er auch von der anderen nichts verlangen. Ein Erlass wirkt zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners.
  • Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, ist eine Vereinbarung, die der anderen Seite die Kosten aufbürdet, nur wirksam, wenn der Auftraggeber mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt (§ 656d BGB). Fällig wird die Zahlung erst, wenn der Auftraggeber seine eigene Zahlung nachgewiesen hat.

Man liest häufig, das Gesetz schreibe eine hälftige Teilung vor. Das tut es nicht. Es schreibt vor, dass die Käuferseite nie mehr trägt als die beauftragende Seite. In der Praxis läuft es meist auf eine Teilung hinaus, aber der Gesetzestext sagt "in gleicher Höhe", nicht "die Hälfte". Der Unterschied wird relevant, wenn Ihnen jemand etwas anderes erzählt.

Was in Ihrem konkreten Kaufvertrag gilt, klärt das Notariat. Auch hier: keine Rechtsauskunft von mir.

Zwischenfazit: Drei der vier Blöcke stehen fest, sobald der Kaufpreis feststeht. Sie können an den Nebenkosten praktisch nichts drehen. An einer Zahl können Sie etwas drehen, und das ist die Zahl, aus der sich alle anderen berechnen.

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Nebenkosten beim Hauskauf in Luckenwalde und im Landkreis Teltow-Fläming

Der Steuersatz ist in Jüterbog derselbe wie in Ludwigsfelde, Zossen oder Luckenwalde: 6,5 Prozent, landesweit. Auch die Gebührentabelle gilt bundesweit. Regional wird es erst bei der Bezugsgröße interessant, also beim Kaufpreis. Und der schwankt im Landkreis Teltow-Fläming erheblich, weil der Kreis vom Berliner Umland bis tief in den Fläming reicht.

Für die Einordnung eines Kaufpreises gibt es in Brandenburg zwei amtliche Werkzeuge, und beide sind öffentlich zugänglich.

Die Bodenrichtwerte ermitteln und beschließen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte jährlich; der Landesbetrieb für Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg stellt sie anschließend im Portal BORIS Land Brandenburg bereit. Sie kommen in drei Schritten an den Wert für Ihre Lage: Karte öffnen, Richtwertzone oder Grundstück anklicken, Stichtag wählen. Das Ergebnis kommt als PDF, ohne dass dafür eine Gebühr anfällt. Nach der Meldung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 09.03.2026 ist der aktuelle Stichtag der 1. Januar 2026.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Teltow-Fläming wertet zusätzlich die tatsächlich beurkundeten Kauffälle aus und veröffentlicht daraus einen Grundstücksmarktbericht. Die Geschäftsstelle dieses Gutachterausschusses sitzt Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde; die Berichte stehen auf den Seiten der Gutachterausschüsse des Landes zum Download bereit. Dort steht auch, wie weit die Preise innerhalb des Kreises tatsächlich auseinanderliegen.

Ein Bodenrichtwert ist kein Hauswert. Er gilt für den Boden, bezogen auf ein Grundstück mit bestimmten Merkmalen in einer Richtwertzone. Wer ihn mit der Grundstücksfläche multipliziert und meint, damit den Wert der Immobilie zu kennen, hat das Gebäude, seinen Zustand, den Zuschnitt und die konkrete Lage innerhalb der Zone einfach weggelassen. Als Plausibilitätsanker taugt er trotzdem.

Wie das praktisch abläuft: Sie fragen an, weil Ihnen ein Haus in Jüterbog angeboten wurde, und wollen wissen, ob der Preis zur Lage passt. Der Bodenrichtwert aus BORIS ist der erste Anker und gibt schon eine Richtung. Danach kommt der Ortstermin, weil das Gebäude in keinem Richtwert steckt. Am Ende steht keine Zahl aus der Ferne, sondern eine begründete Einordnung, die Sie in die Verhandlung mitnehmen können.

Ob Ihr Objekt in meinem Einzugsgebiet liegt, klären wir kurz im Erstkontakt.


Warum der Kaufpreis der teuerste Posten bleibt

Das Baugesetzbuch definiert in § 194 BauGB, was ein Verkehrswert ist:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Der entscheidende Halbsatz ist der letzte: ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Ein Angebotspreis enthält genau diese Verhältnisse. Er enthält die Vorstellung des Verkäufers, den Zeitdruck, die Zahl der Mitinteressenten, manchmal auch schlicht eine Zahl, die jemand einmal gehört hat. Der Verkehrswert enthält sie nicht.

Meine Einschätzung nach rund 20 Jahren mit Immobilien in dieser Region: Der Zeitpunkt für eine fachliche Prüfung fühlt sich fast immer falsch an. Er kommt dann, wenn Sie das Haus schon vor sich sehen, wenn die Kinderzimmer verteilt sind und die Finanzierungszusage im Postfach liegt. Ausgerechnet dann noch jemanden zu holen, der die Sache nüchtern anschaut, wirkt wie ein Bremsklotz. Es ist aber der letzte Moment, in dem eine Information Ihnen noch etwas nützt. Nach der Beurkundung ändert sie nichts mehr.

Eine Wertaussage mache ich grundsätzlich erst nach einem Ortstermin. Aus Exposé-Fotos und einer Adresse lässt sich kein Wert ableiten, und ich tue auch nicht so, als ginge das. Wie sich ein geprüfter Wert in der Verhandlung einsetzen lässt, habe ich getrennt beschrieben: Kaufpreis mit einem Wertgutachten verhandeln.

Zwischenfazit: An den Nebenkosten können Sie nichts drehen. An der Angemessenheit des Kaufpreises schon, und zwar nur bis zur Beurkundung.


Checkliste: Ihr Gesamtbudget vor dem Notartermin

Gehen Sie die Liste durch, bevor Sie ein Gebot abgeben. Nicht danach.

  • [ ] Kaufpreis
  • [ ] Grunderwerbsteuer: Kaufpreis × 6,5 % (Brandenburg)
  • [ ] Notargebühr Beurkundung: 2,0-Gebühr, verbindliche Auskunft vom Notariat einholen
  • [ ] Grundbuchgebühr Eigentumsumschreibung: 1,0-Gebühr
  • [ ] Grundschuldbestellung, falls Sie finanzieren
  • [ ] Maklerkosten, falls ein Makler beteiligt ist: Textform prüfen, Höhe des Anteils prüfen
  • [ ] Umzug, Renovierung, kurzfristig fällige Instandsetzungen
  • [ ] Fachliche Prüfung des Objekts, bevor Sie unterschreiben

Der letzte Punkt ist der einzige auf dieser Liste, den Sie freiwillig ausgeben. Er ist zugleich der einzige, der die Zahlen darüber verändern kann.

Rechenbeispiel bei einem Geschäftswert von 300.000 Euro

PostenBetragFundstelle
Grunderwerbsteuer 6,5 %19.500,00 €§ 1 BbgGrEStSatzG
Beurkundung Kaufvertrag (2,0-Gebühr)1.270,00 €KV Nr. 21100 GNotKG, Anlage 2 Tabelle B
Eigentumsumschreibung im Grundbuch (1,0-Gebühr)635,00 €KV Nr. 14110 GNotKG, Anlage 2 Tabelle B
Summe dieser drei Posten21.405,00 €

Das ist ausdrücklich keine Gesamtrechnung. Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Auflassungsvormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer, eine mögliche Grundschuld und etwaige Maklerkosten kommen hinzu. Es ist der belastbare Kern, und er reicht, um die Größenordnung zu sehen.

Rechnen Sie es einmal gegeneinander: Bei einem angenommenen Kaufpreis von 300.000 Euro sind fünf Prozent Aufpreis 15.000 Euro. Eine Hauskaufberatung liegt bei ab ca. 350 Euro (Stand 2026-07-20). Ich sage nicht, dass sich das in jedem Fall so rechnet — manchmal ist der aufgerufene Preis schlicht angemessen, und dann haben Sie 350 Euro für Sicherheit ausgegeben. Aber die Größenordnungen stehen in keinem Verhältnis zueinander.

Welche Stufe passt zu Ihrem Fall?

Ihre SituationPassende LeistungErgebnis
Sie stehen vor der Kaufentscheidung und wollen wissen, ob Zustand und Preis zusammenpassenHauskaufberatung, ab ca. 350 €gemeinsame Besichtigung, mündliche Einschätzung, auf Wunsch Kurzprotokoll oder Kaufpreiseinschätzung
Sie brauchen eine schriftliche Wertermittlung, der Anlass ist nicht streitigKurzgutachten, 899 € ETW/EFH · 999 € ZFH · 1.199 € bis 4 WE, jeweils zzgl. AuslagenBericht von 10–15 Seiten, in der Regel fünf bis sieben Werktage nach Ortstermin und Vorliegen der Unterlagen
Ein förmlicher, gerichtlicher oder streitiger Nachweis wird gebrauchtVollgutachten nach § 194 BauGB, ab 1.890 € ETW/EFH · ab 1.990 € ZFHBewertung nach ImmoWertV mit zweitem, stützendem Verfahren und umfangreicher Dokumentation

Alle Preise Stand 2026-07-20. Für den reinen Hauskauf ist meist die Hauskaufberatung die richtige Stufe. Sie ist bewusst schlank gehalten und ersetzt kein schriftliches Verkehrswertgutachten. Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein. Mehr dazu, was in einem Gutachten steckt und was es kostet, steht in meinem Beitrag dazu, was ein Verkehrswertgutachten in Brandenburg kostet.

Zwischenfazit: Vier von sechs Posten stehen fest, bevor Sie den ersten Termin machen. Der fünfte ist Verhandlungssache, der sechste ist Ihre Entscheidung. Und er ist der einzige, der die Zahlen darüber noch verändern kann.


Häufige Fragen zu den Nebenkosten beim Hauskauf in Brandenburg

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?

6,5 Prozent. Der Satz steht in § 1 des brandenburgischen Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer und gilt für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Juli 2015. Für Vorgänge zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 30. Juni 2015 galten 5,0 Prozent.

Kann man Notarkosten beim Hauskauf verhandeln?

Nein. § 125 GNotKG erklärt Vereinbarungen über die Höhe der Kosten für unwirksam. Die Gebühr ergibt sich aus dem Geschäftswert, beim Kauf also aus dem Kaufpreis (§ 47 GNotKG), und dem gesetzlichen Gebührensatz. Bei einem Geschäftswert von 300.000 Euro sind das 1.270,00 Euro für die Beurkundung und 635,00 Euro für die Eigentumsumschreibung (Anlage 2 GNotKG, Tabelle B); weitere Gebührentatbestände und Auslagen kommen hinzu. Ein Notariatsvergleich bringt Ihnen nichts, die verbindliche Auskunft vorab dagegen schon.

Lassen sich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

Das entscheidet Ihre Bank, nicht ich, und zu Finanzierungsfragen berate ich nicht. Planen Sie die Nebenkosten sicherheitshalber als Eigenkapital ein. Wird ein Teil doch mitfinanziert, haben Sie Luft. Andersherum wird es unangenehm.

Wer zahlt beim Hauskauf die Maklerkosten?

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt: Die Käuferseite darf höchstens in gleicher Höhe verpflichtet werden wie die Seite, die den Makler beauftragt hat (§§ 656c, 656d BGB). Der Maklervertrag bedarf der Textform (§ 656a BGB). Eine feste Prozentzahl schreibt das Gesetz nicht vor.

Wo finde ich amtliche Bodenrichtwerte für Luckenwalde und Teltow-Fläming?

Im Portal BORIS Land Brandenburg, mit dem aktuellen Stichtag 1. Januar 2026. Ergänzend veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Teltow-Fläming einen Grundstücksmarktbericht aus den beurkundeten Kauffällen. Beides ersetzt keine Objektbewertung, gibt Ihnen aber einen Anker.

Brauche ich vor dem Kauf ein Gutachten oder reicht eine Beratung?

Für die reine Kaufentscheidung reicht die Hauskaufberatung: Besichtigung mit Ihnen, Einschätzung zu Zustand, erkennbaren Risiken und Angemessenheit des Kaufpreises. Ein schriftliches Gutachten brauchen Sie, wenn der Wert gegenüber Dritten belegt werden muss, etwa bei Gericht oder gegenüber dem Finanzamt. Was die Hauskaufberatung genau leistet, steht unter Hauskaufberatung durch einen Sachverständigen.


Welche Bewertung passt zu Ihrem Anlass?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie — ich melde mich zügig zurück und ordne mit Ihnen ein, ob eine Hauskaufberatung, ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten das Richtige ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Unverbindlich.

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Wenn Ihr Objekt in Luckenwalde oder der Umgebung liegt, finden Sie hier mehr zu meiner Arbeit als Immobiliengutachter in Luckenwalde.


Über den Autor

Matthias Scheffler ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (Qualifikationsbereich D1, Zertifikat gültig bis 04/2028, Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024) und geprüfter Immobilienbewerter der Sprengnetter Akademie. Seit rund 20 Jahren beschäftigt er sich beruflich mit Immobilien in Luckenwalde und der umliegenden Region, aus der Praxis in Verkauf und Vermietung heraus, mit der Frage, was eine Immobilie tatsächlich wert ist.

Unabhängigkeit, Sorgfalt und Transparenz stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit. Ihr Ansprechpartner ist durchgehend er persönlich: von der ersten Anfrage über die Vor-Ort-Besichtigung bis zum fertigen Gutachten liegt jeder Schritt in einer Hand.

Stand: 7. September 2026. Dieser Beitrag informiert und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die steuerliche und rechtliche Beurteilung Ihres Kaufs wenden Sie sich an Ihr Notariat, Ihre Steuerberatung oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt.


Quellen

  1. Land Brandenburg, BRAVORS: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/mdf_2015 (abgerufen 07.09.2026, Snapshot geprüft 07.09.2026)
  2. Finanzämter des Landes Brandenburg: Grunderwerbsteuer. https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/steuern/steuerinformationen/grunderwerbsteuer/ (Stand 17.01.2023, abgerufen 07.09.2026)
  3. § 11 GrEStG. https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html (abgerufen 07.09.2026)
  4. § 125 GNotKG. https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__125.html (abgerufen 07.09.2026)
  5. § 47 GNotKG. https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__47.html (abgerufen 07.09.2026)
  6. Anlage 1 (Kostenverzeichnis) GNotKG, KV Nr. 21100 und 14110. https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html (abgerufen 07.09.2026, Snapshot geprüft 07.09.2026)

6a. Anlage 2 (zu § 34 Abs. 3) GNotKG, Gebührentabelle. https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html (abgerufen 07.09.2026, Snapshot geprüft 07.09.2026) 6b. § 53 Abs. 1 GNotKG. https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__53.html (abgerufen 07.09.2026) 6c. §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 2 GNotKG. https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__1.html · https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__3.html (abgerufen 07.09.2026)

  1. §§ 656a, 656b, 656c, 656d BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656c.html (abgerufen 07.09.2026)
  2. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: Aktuelle Bodenrichtwerte für Brandenburg, 09.03.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~09-03-2026-aktuelle-bodenrichtwerte-fuer-brandenburg (abgerufen 07.09.2026)
  3. BORIS Land Brandenburg. https://boris.brandenburg.de/ (abgerufen 07.09.2026, Snapshot geprüft 07.09.2026)
  4. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg: Grundstücksmarktberichte. https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/marktinformationen/grundstuecksmarktberichte/ (abgerufen 07.09.2026)
  5. § 194 BauGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html (abgerufen 07.09.2026)

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  1. Aufstellung der Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Brandenburg: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch
  2. Einfamilienhaus in Luckenwalde im Landkreis Teltow-Fläming von der Straßenseite
  3. Sachverständiger Matthias Scheffler bei der Objektbesichtigung im Rahmen einer Hauskaufberatung
  4. Entscheidungstabelle: Hauskaufberatung, Kurzgutachten oder Vollgutachten nach Paragraf 194 BauGB

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Über den Autor

Matthias Scheffler

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 und geprüfter Immobilienbewerter der Sprengnetter Akademie. Seit zwanzig Jahren in der Region Luckenwalde und Teltow-Fläming mit Immobilien befasst, seit 2024 als Gutachter im eigenen Büro.

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