Verkehrswertgutachten

Die vollständige, gerichtsfeste Wertermittlung nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt und streitige Auseinandersetzungen.

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. So definiert es § 194 BauGB.

Es ist ein vollständiges schriftliches Werk: Es dokumentiert die Objektunterlagen, die Ortsbesichtigung, die verwendeten Marktdaten und jeden Rechenschritt so, dass ein Dritter das Ergebnis nachvollziehen und überprüfen kann.

Wann Sie es brauchen

Typische Anlässe sind Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüche, Scheidung und Zugewinnausgleich, Nachweise gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG, Betreuungs- und Nachlasssachen sowie gerichtliche Verfahren. In diesen Fällen genügt eine überschlägige Einschätzung nicht.

Wie es entsteht

Nach der Beauftragung werden die Unterlagen zusammengetragen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Mietverträge –, das Objekt wird vor Ort besichtigt und die Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses eingeholt. Anschließend wird der Wert nach den Verfahren der ImmoWertV ermittelt und schriftlich begründet.

Wer es erstellt

Gegenüber Behörden und Gerichten wird üblicherweise ein Gutachten eines zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen erwartet. Matthias Scheffler ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1.

Kosten und Umfang

Das Verkehrswertgutachten beginnt bei 1.890 Euro. Der genaue Aufwand hängt von Objektart, Umfang der Unterlagen und Zweck ab.

Wert statt Begriff?

Für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung oder Verkauf ermittle ich den Verkehrswert nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert.

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