Wertermittlungsstichtag
Der Tag, auf den sich der ermittelte Wert bezieht – er kann in der Vergangenheit liegen und ist oft rechtlich vorgegeben.
Immobilienwerte verändern sich. Deshalb ist eine Wertangabe ohne Datum wertlos. Der Wertermittlungsstichtag legt fest, auf welchen Zeitpunkt sich das Ergebnis bezieht – maßgeblich sind die Marktverhältnisse dieses Tages.
Davon zu unterscheiden ist der Qualitätsstichtag: Er bestimmt, in welchem tatsächlichen und rechtlichen Zustand das Grundstück zu betrachten ist. Meist fallen beide zusammen, bei rückwirkenden Bewertungen jedoch nicht zwingend.
Warum er oft in der Vergangenheit liegt
Bei einer Erbschaft ist der Todestag maßgeblich, beim Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, bei Schenkungen der Tag der Ausführung. Der Auftrag erreicht den Sachverständigen häufig erst Monate oder Jahre später.
Wie rückwirkend bewertet wird
Für einen zurückliegenden Stichtag werden die damaligen Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Kaufpreisdaten des Gutachterausschusses herangezogen. Veränderungen am Objekt, die erst danach eingetreten sind – etwa eine Modernisierung oder ein Schaden –, bleiben außer Betracht.
Rechtliche Grundlage
§ 194 BauGB stellt ausdrücklich auf den Zeitpunkt ab, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Die ImmoWertV konkretisiert die Unterscheidung zwischen Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag.
Was Sie angeben sollten
Nennen Sie den benötigten Stichtag bereits bei der Anfrage. Er entscheidet über die heranzuziehenden Daten und damit über das Ergebnis.
Wert statt Begriff?
Für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung oder Verkauf ermittle ich den Verkehrswert nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert.
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