Kurzgutachten

Eine schriftliche Wertermittlung in verkürzter Form – für Entscheidungen im privaten Kreis, nicht für Behörden und Gerichte.

Ein Kurzgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie nach denselben Verfahren wie ein Verkehrswertgutachten, verzichtet aber auf einen Teil der Dokumentation und der ausführlichen Herleitung.

Der Umfang ist geringer, die methodische Grundlage bleibt dieselbe. Sie erhalten eine nachvollziehbare Zahl mit Begründung, aber nicht das vollständige, für Dritte belastbare Werk.

Wofür es sich eignet

Sinnvoll ist ein Kurzgutachten, wenn Sie für sich selbst Klarheit brauchen: vor einer Verkaufsentscheidung, bei einer Einigung innerhalb der Familie, zur Vorbereitung eines Bankgesprächs oder um einzuschätzen, ob ein Angebot realistisch ist.

Wo es an Grenzen stößt

Gegenüber Gerichten, Finanzämtern und in streitigen Auseinandersetzungen wird regelmäßig ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verlangt. Ein Kurzgutachten kann dort in aller Regel nicht als Nachweis dienen. Ob es im Einzelfall genügt, hängt davon ab, wer es entgegennimmt.

Was Sie erhalten

Das Kurzgutachten kostet 899 Euro und umfasst die Ortsbesichtigung, die Auswertung der Objektunterlagen und der Marktdaten des Gutachterausschusses sowie die schriftliche Wertermittlung.

Wechsel zum Vollgutachten

Stellt sich später heraus, dass ein vollständiges Gutachten benötigt wird, lässt sich darauf aufbauen. Sprechen Sie den Verwendungszweck deshalb am besten vor der Beauftragung an.

Wert statt Begriff?

Für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung oder Verkauf ermittle ich den Verkehrswert nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert.

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