ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung gibt bundesweit verbindlich vor, wie der Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln ist.

Die ImmoWertV ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie konkretisiert, was § 194 BauGB mit dem Verkehrswert meint, und beschreibt, mit welchen Verfahren und welchen Daten dieser Wert zu ermitteln ist.

Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ein Gutachten ist keine freie Einschätzung, sondern folgt einem festen methodischen Rahmen, der von außen überprüfbar ist. Genau darauf beruht die Akzeptanz eines Gutachtens gegenüber Gericht, Finanzamt oder Miterben.

Was die Verordnung regelt

Die ImmoWertV beschreibt die drei normierten Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren – sowie die dazugehörigen Modelle. Sie legt außerdem fest, wie Bodenrichtwerte anzupassen sind, wie die Restnutzungsdauer bestimmt wird und wie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, etwa Baumängel oder Rechte Dritter, zu berücksichtigen sind.

Fassung seit 2022

Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Fassung fasst die früher getrennten Richtlinien zu einem einheitlichen Regelwerk zusammen. Ein Kernpunkt ist das Modellkonformitätsgebot: Die verwendeten Daten müssen zu dem Modell passen, aus dem sie abgeleitet wurden.

Für wen sie gilt

Die Verordnung bindet die Gutachterausschüsse ebenso wie Sachverständige. Wer ein Gutachten für Nachweiszwecke braucht, sollte darauf achten, dass es die Vorgaben der ImmoWertV erkennbar einhält.

Wert statt Begriff?

Für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung oder Verkauf ermittle ich den Verkehrswert nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert.

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