Erbbaurecht
Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben – gegen einen laufenden Erbbauzins und befristet auf eine vereinbarte Laufzeit.
Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG); das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und ist selbst beleihbar und verkäuflich. Für die Bewertung sind vor allem die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses und die vereinbarte Entschädigung bei Zeitablauf entscheidend. Erbbaurechte und erbbaurechtsbelastete Grundstücke werden nach der ImmoWertV getrennt bewertet und weichen im Wert deutlich von einem gewöhnlichen Volleigentum ab.
Rechtliche Grundlagen
Bestellung durch notariellen Vertrag und Grundbucheintragung, eigenes Grundbuchblatt für Erbbaurecht, Laufzeit vertraglich vereinbart nach Ablauf fallen Grundstück und Bauwerk an Eigentümer. Vertrag regelt Erbbauzins Laufzeit Nutzungseinschränkungen Heimfall Verlängerung Entschädigung, sorgfältige Regelung entscheidend da langfristige Bindung sowie notarielle Beratung unerlässlich.
Erbbauzins
Regelmäßige Zahlung jährlich oder monatlich typisch 3 bis 6 Prozent vom Bodenwert, kann fest vereinbart oder indexiert sein Anpassung über Laufzeit. Indexierung schützt Eigentümer vor Inflation bedeutet aber steigende Belastung für Erbbauberechtigten, feste Zinsen bieten Planungssicherheit, fairer Interessenausgleich anstreben sowie langfristige Konsequenzen beachten.
Vorteile und Nachteile
Geringere Anfangsinvestition nur Gebäude finanzieren ermöglicht Zugang zu teuren Lagen, Erbbauzins oft niedriger als Darlehenszinsen für Grundstück, besonders für Familien und soziale Träger attraktiv. Nachteile am Laufzeitende Gebäude fällt an Eigentümer Entschädigung oft unter Verkehrswert, Veräußerung schwieriger Käufer zurückhaltend, Finanzierung komplizierter niedrigere Beleihungsgrenzen sowie Restlaufzeit mindestens 30 Jahre für problemlose Finanzierung.
Heimfall
Übergang von Grundstück und Gebäude an Eigentümer bei Vertragsende oder vorzeitiger Beendigung, Entschädigung vertraglich festlegen üblich zwei Drittel Verkehrswert. Vorzeitige Heimfallklauseln bei Zahlungsverzug Vertragsverletzungen Insolvenz, sorgfältige Vertragserfüllung wichtig sowie rechtliche Prüfung vor Erwerb empfohlen.
Vermarktung
Expertise erforderlich umfassende Information über Modell Restlaufzeit Erbbauzins Konditionen, transparente Darstellung schafft Vertrauen, Finanzierungspartner mit Erbbaurecht-Erfahrung vermitteln. Rechtliche Beratung vermitteln reibungslose Abwicklung sichern sowie Erbbaurecht-Kompetenz Alleinstellungsmerkmal für Makler.
Siehe auch: Grundbuch , Eigenkapital , Darlehen
Verwandte Begriffe
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